Rechtswissen für die Ausbildung

Das gesamte Ausbildungsrecht in der Praxis

Wer mit Berufsausbildung beschäftigt ist - sei es als Ausbildender, als Ausbildungsleiter, Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter - ist einer Vielzahl rechtlicher Bestimmungen ausgesetzt. Hierbei ist nicht nur das Berufsbildungsgesetz zu beachten. Vom Auswahlverfahren bis zur rechtlich einwandfreien Beendigung des Ausbildungsverhältnisses - im Falle der Übernahme sogar darüber hinaus - müssen Sie Chancen und Risiken der juristischen Rahmenbedingungen für die Ausbildung kennen und nutzen können. Die Folgen von Gesetzesverstößen können gravierend sein. Schadensersatzforderungen, hohe Bußgelder, Entzug der Ausbildungsbefugnis, sogar strafrechtliche Verfolgung können die Konsequenz sein.
Umgekehrt kann das Übersehen rechtlich vorteilhafter Gestaltungsmöglichkeiten dazu führen, dass gewinnbringende Chancen für das Unternehmen ungenutzt bleiben.


Unser zweitägiges Seminar vermittelt Ihnen unterhaltsam und in kompakter Form die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeits- und Berufsausbildungsrechts. Dabei steht nicht die Vermittlung theoretischer Kenntnisse im Vordergrund. Vielmehr vermitteln wir an konkreten Beispielen aus dem Ausbildungsgeschehen die Fähigkeit, praktisch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen umzugehen. Wir beschränken uns nicht darauf, vermeidbare Risiken aufzuzeigen, wir zeigen Ihnen, wie Sie die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten kreativ zur gewinnbringenden Gestaltung der Ausbildung einsetzen können.

Wir erläutern zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen für moderne Gestaltungsformen der Ausbildungsarbeit wie Teilzeitausbildung und Auslandsausbildung.

Selbstverständlich wird die neueste Rechtssprechung der Arbeitsgerichte zu ausbildungsrechtlichen Fragestellungen nachvollziehbar dargestellt.

Inhalte:

Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Berufsausbildung

  • Azubis, Praktikanten, duale Studenten... - wer fällt unter das BBiG?
  • Rechtsquellen der Berufsausbildung (Berufsbildungsgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz. Entgeltfortzahlungsgesetz, Mutterschutzgesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Tarifvertragsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Sozialgesetzbuch, Rechtsverordnungen, Kammerrecht,sonstige Rechtsquellen)
  • Stätten der Berufsausbildung

Aller Anfang ist schwer? - Die Begründung des Ausbildungsverhältnisses

  • AGG-konforme Ausschreibung von Ausbildungsplätzen
    • Vermeidung von Diskriminierungsindizien
    • Fragen im Bewerberinterview und das AGG
    • AGG-konforme Bewerberkorrespondenz
    • Tipps und Tricks zur Vermeidung unberechtigter Ansprüche
  • Zusatzvereinbarungen zu IHK-Verträgen - Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
  • Rechtsprobleme beim Zustandekommen des Ausbildungsverhältnisses
    • (Un)zulässige Fragen und Vertragsnichtigkeit 
    • Formvorschriften?
    • Vertragsschluss bei Minderjährigen
    • sittenwidrige Klauseln...
    • Verstoß gegen gesetzliches Verbot
  • Mitwirkung des Betriebsrats
  • Schriftliche Niederlegung der wesentlichen Vertragsinhalte

Angewandtes Berufsbildungsrecht in der operativen Ausbildungsarbeit

  • Grundsätze der Berufsausbildung 
    • Durchführung der Berufsausbildung in einem geordneten Ausbildungsgang
    • Vermittlung einer breit angelegten beruflichen Bildung
    • Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit
    • Ermöglichen des Erwerbs der erforderlichen Berufserfahrung
    • Förderung und Ausprägung charakterlicher und persönlicher Werte
  • Die Pflichten des Auszubildenden
    • Arbeits- und Lernpflicht
    • Arbeitszeitenregelungen Jugendlicher und Erwachsener in der Berufsausbildung
    • Pflicht zur Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen
    • Pflicht zur Ausführung aufgetragener Verpflichtungen
    • Pflicht, die geltende Ordnung zu beachten
    • Obhuts- und Bewahrungspflichten
    • Treuepflicht
  • Wie Sie mit Leistungsbeanstandungen und Abmahnungen sicher umgehen
    • Rüge, Ermahnung, Abmahnung - Arten der Leistungsbeanstandung
    • Das Recht der Abmahnung
    • Wann sollten Sie abmahnen - und wann nicht?
    • Rechtssichere Formulierung des Abmahnungsschreibens
    • Mitbestimmung der Betriebsrats bei Abmahnungen?
  • Pflichten des Ausbildenden
    • Ausbildungspflicht - was heißt das konkret?
    • Vergütungspflicht - Wie viel, wann, wie?
    • Vergütung trotz Abwesenheit
    • Fürsorgepflicht, Gesundheitsschutz und Haftung
    • Beschäftigungspflicht
    • Pflicht zur Gleichbehandlung
    • Pflicht zur Gewährung von Erholungsurlaub

Die rechtssichere Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

  • Beendigung durch Zeitablauf
  • Beendigung nach bestandener Prüfung
  • Beendigung bei nicht bestandener Prüfung... und Verlängerung
  • Kündigung - Risiken erkennen, Fehler vermeiden
    • Kündigung während der Probezeit
    • Kündigung nach der Probezeit
    • Kündigungserklärung
    • Kündigung aus wichtigem Grund
    • Praxistipps: so vermeiden Sie unwirksame Kündigungen
  • Der Aufhebungsvertrag - darauf müssen Sie achten
  • Welche Beendigungsgründe nicht in Betracht kommen
  • Pflichten bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
    • Freizeitgewährung zur Arbeitssuche
    • Zeugniserteilung
    • Zeugnisgrundsätze
    • Auskunftserteilung
    • Aushändigung der Arbeitspapiere
  • Der Schutz besonderer Personengruppen
    • Besondere Regelungen für schwanger Auszubildende
    • Das Ausbildungsverhältnis mit Schwerbehinderten

Berufsausbildung und Betriebsverfassungsrecht

  • Die Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • richtiger Umgang mit dem Weiterbeschäftigungsanspruch von JAV-Mitgliedern

Teilzeitausbildung, Auslandsausbildung - Moderne Gestaltungsformen der Ausbildung rechtssicher nutzen

  • Vorteile und Risiken der Teilzeitausbildung
  • Rechtsgrundlagen der Teilzeitausbildung
  • Ausbildungsabschnitte im Ausland - Welche vertraglichen Regelungen Sie treffen sollten

Übernahme von Auszubildenden

  • unbefristete Übernahme
  • befristete Übernahme ohne Sachgrund
  • befristete Übernahme mit Sachgrund

Seminarmethodik:

Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis wird unterhaltsam und anschaulich gezeigt, wie Sie mit den rechtlichen Rahmenbedingungen umgehen sollten. Neben Tipps und Tricks zur Vermeidung rechtlicher Fallstricke erfahren Sie welch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten sich Ihnen bieten.

Anhand von kleinen Übungen werden Sie rasch den Lernerfolg feststellen. Die gemeinsame Erarbeitung von Zusatzvereinbarungen zu einem Ausbildungsvertrag und zu vertraglichen Regelungen bei der Übernahme eines Auszubildenden, zeigen Ihnen auf, was möglich ist. Fragen aus Ihrer betrieblichen Praxis bilden den Kern des Seminars.

Inhaltliche Wünsche, auf die im Training besonderes Augenmerk gelegt werden soll, können Sie im Vorfeld gern mitteilen. Der Referent wird diese bei der Seminargestaltung berücksichtigen.

Zu den umfangreichen Arbeitsunterlagen gehört nicht nur ein Skript, dass alle rechtlichen Fragen um das Ausbildungsverhältnis beantwortet. Sie erhalten zudem viele praktische Arbeitshilfen wie Vertragsmuster, Musterabmahnungen, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag uvm.

Für wen ist das Seminar geeignet:

Dieses Seminar eignet sich sowohl für Ausbildungsleiter, Personalleiter und Personalreferenten als auch für Ausbildungsbeauftragte. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich
 

Ihr Zusatznutzen:

Mit der Teilnahme am Seminar erhalten Sie die Option innerhalb eines halben Jahres nach dem Seminar eine halbstündige telefonische Rechtsberatung zu Ihren juristischen Ausbildungsfragen in Anspruch zu nehmen.


Referent

Sami Negm-Awad
Rechtsanwalt, Dozent und Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Rheinischen Fachhochschule Köln, der Industrie- und Handelskammer zu Köln sowie in verschiedenen Verbänden und Akademien.

Rechtsanwalt Sami Negm-Awad studierte in Köln Rechtswissenschaft. Bereits Anfang der neunziger Jahre war er als Dozent u.a. für Arbeits- und Sozialrecht an der Fortbildungsakademie der Wirtschaft in Dresden, Jena, Köln und Aachen tätig. Er unterrichtete auch am Institut für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Hilden. Nach dem zweiten Staatsexamen gründete er in Köln eine Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Zivil-, Arbeits- und Strafrecht. Als Lehrbeauftragter und Prüfer für Arbeitsrecht ist er seit 1997 bei der Industrie- und Handelskammer zu Köln tätig. Dort vermittelt er auch seit Jahren die Rechtsgrundlagen im Rahmen der Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung. Zwischen 2000 und 2008 war er Dozent für Arbeitsrecht an der Rheinischen Fachhochschule Köln. Er ist Mitautor einiger EUROFORUM Fernlehrgänge. In den vergangenen Jahren war er zudem als freier Dozent für die Caritas Akademie, Integrata, die IAM Akademie und CompendiumPlus tätig.

„Recht ist alles andere als langweilig, denn darin geht es stets um Menschen, die Ziele erreichen möchten", beschreibt er sein Wissensgebiet. "Doch es genügt nicht, die rechtlichen Bestimmungen einfach nur zu kennen. Wie beim Schachspiel wird man nicht durch Kenntnis der Regeln zum Könner, sondern erst dann, wenn es einem gelingt, die Spielregeln mit Leben zu erfüllen und zu wissen, wann man welches Instrument am wirkungsvollsten einsetzt. Die Verknüpfung von juristischem Wissen mit praktischen und unterhaltsamen Fallbeispielen kennzeichnet deshalb die Methodik in meinen Seminaren".


Seminartermine und -orte:

08.12.-09.12.2011 in Köln


Seminarzeiten:

09-17 Uhr


Teilnahmegebühr:

990,- Euro + Mwst (ab dem zweiten Teilnehmer pro Unternehmen gewähren wir einen Nachlass von 50 %)


Während des Seminars werden Sie von uns mit Tagungsgetränken und Mittagessen verpflegt.