Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts

Betriebsräte besuchen während einer Wahlperiode vielfach Seminare über mehrere Wochen, in denen sie in ihren Mitbestimmungsrechten geschult werden. Die Vertreter der Arbeitgeberseite in der Personalabteilungen und Geschäftsführungen sind hier in der täglichen Arbeit oft im Nachteil, da ihnen die Zeit für den Besuch zeitlich umfangreicher Schulungsmaßnahmen fehlt.

Dieses Seminar schafft Abhilfe, indem es die Grundzüge der betrieblichen Mitbestimmung vermittelt. Sie erhalten einen Überblick über Reichweite und Grenzen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats und damit das arbeitsrechtliche Rüstzeug für Ihren Umgang mit dem Betriebsrat.

I. Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts

1. kollektives und Individualarbeitsrecht 

2. Der Betrieb 

3. Der Arbeitnehmer 

4. Die Größe des Betriebsrats 

5. Der Gesamt- und der Konzernbetriebsrat 

6. Die Betriebsversammlung 

II. Die Sonderstellung des Betriebsratsmitglieds

1. Das unentgeltliche Ehrenamt 

2. Der besondere Kündigungs- und Versetzungsschutz 

3. Der Betriebsratsvorsitzende

III. Übersicht über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats

1. Die Informationsrechte 

2. Die Anhörungsrechte 

3. Die Zustimmungsrechte 

4. Die Mitbestimmungsrechte

IV. Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

1. Fragen der Ordnung im Betrieb 

2. Verteilung der Arbeitszeit 

3. Arbeitszeitverkürzung bzw. –verlängerung 

4. Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplan 

5. technische Überwachungseinrichtungen 

6. Sozialeinrichtungen 

7. betriebliche Lohngestaltung 

8. Leistungsbezogene Entgelte

V. Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

1. Gegenstand der Mitbestimmung 

2. Unterrichtungspflicht 

3. Die Zustimmungsverweigerung und ihre Folgen 

4. Die vorläufige personelle Maßnahme 

5. Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren 

Referent/in 

Sami Negm-Awad Rechtsanwalt, Dozent und Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Rheinischen Fachhochschule Köln, der Industrie- und Handelskammer zu Köln sowie in verschiedenen Verbänden und Akademien. Rechtsanwalt Sami Negm-Awad studierte in Köln Rechtswissenschaft. Bereits Anfang der neunziger Jahre war er als Dozent u.a. für Arbeits- und Sozialrecht an der Fortbildungsakademie der Wirtschaft in Dresden, Jena, Köln und Aachen tätig. Er unterrichtete auch am Institut für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Hilden. Nach dem zweiten Staatsexamen gründete er in Köln eine Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Zivil-, Arbeits- und Strafrecht. Als Lehrbeauftragter und Prüfer für Arbeitsrecht ist er seit 1997 bei der Industrie- und Handelskammer zu Köln tätig. Dort vermittelt er auch seit Jahren die Rechtsgrundlagen im Rahmen der Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung. Zwischen 2000 und 2008 war er Dozent für Arbeitsrecht an der Rheinischen Fachhochschule Köln. Er ist Mitautor einiger EUROFORUM Fernlehrgänge. In den vergangenen Jahren war er zudem als freier Dozent für die Caritas Akademie, Integrata, die IAM Akademie und CompendiumPlus tätig. „Recht ist alles andere als langweilig, denn darin geht es stets um Menschen, die Ziele erreichen möchten", beschreibt er sein Wissensgebiet. "Doch es genügt nicht, die rechtlichen Bestimmungen einfach nur zu kennen. Wie beim Schachspiel wird man nicht durch Kenntnis der Regeln zum Könner, sondern erst dann, wenn es einem gelingt, die Spielregeln mit Leben zu erfüllen und zu wissen, wann man welches Instrument am wirkungsvollsten einsetzt. Die Verknüpfung von juristischem Wissen mit praktischen und unterhaltsamen Fallbeispielen kennzeichnet deshalb die Methodik in meinen Seminaren". 

nächster Seminartermin: in Kürze

Teilnahmegebühr:

590,-- € zzgl. MwSt.