Betriebsräte besuchen während einer Wahlperiode vielfach Seminare über mehrere Wochen, in denen sie in ihren Mitbestimmungsrechten geschult werden. Die Vertreter der Arbeitgeberseite in der Personalabteilungen und Geschäftsführungen sind hier in der täglichen Arbeit oft im Nachteil, da ihnen die Zeit für den Besuch zeitlich umfangreicher Schulungsmaßnahmen fehlt.
Dieses Seminar schafft Abhilfe, indem es die Grundzüge der betrieblichen Mitbestimmung vermittelt. Sie erhalten einen Überblick über Reichweite und Grenzen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats und damit das arbeitsrechtliche Rüstzeug für Ihren Umgang mit dem Betriebsrat.
I. Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts
1. kollektives und Individualarbeitsrecht
2. Der Betrieb
3. Der Arbeitnehmer
4. Die Größe des Betriebsrats
5. Der Gesamt- und der Konzernbetriebsrat
6. Die Betriebsversammlung
II. Die Sonderstellung des Betriebsratsmitglieds
1. Das unentgeltliche Ehrenamt
2. Der besondere Kündigungs- und Versetzungsschutz
3. Der Betriebsratsvorsitzende
III. Übersicht über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
1. Die Informationsrechte
2. Die Anhörungsrechte
3. Die Zustimmungsrechte
4. Die Mitbestimmungsrechte
IV. Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
1. Fragen der Ordnung im Betrieb
2. Verteilung der Arbeitszeit
3. Arbeitszeitverkürzung bzw. –verlängerung
4. Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplan
5. technische Überwachungseinrichtungen
6. Sozialeinrichtungen
7. betriebliche Lohngestaltung
8. Leistungsbezogene Entgelte
V. Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
1. Gegenstand der Mitbestimmung
2. Unterrichtungspflicht
3. Die Zustimmungsverweigerung und ihre Folgen
4. Die vorläufige personelle Maßnahme
5. Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
Referent/in
Sami Negm-Awad Rechtsanwalt, Dozent und Lehrbeauftragter für
Arbeitsrecht an der Rheinischen Fachhochschule Köln, der Industrie- und Handelskammer zu Köln sowie in verschiedenen Verbänden und Akademien. Rechtsanwalt Sami Negm-Awad studierte in Köln
Rechtswissenschaft. Bereits Anfang der neunziger Jahre war er als Dozent u.a. für Arbeits- und Sozialrecht an der Fortbildungsakademie der Wirtschaft in Dresden, Jena, Köln und Aachen tätig. Er
unterrichtete auch am Institut für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Hilden. Nach dem zweiten Staatsexamen gründete er in Köln eine Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten
Zivil-, Arbeits- und Strafrecht. Als Lehrbeauftragter und Prüfer für Arbeitsrecht ist er seit 1997 bei der Industrie- und Handelskammer zu Köln tätig. Dort vermittelt er auch seit Jahren die
Rechtsgrundlagen im Rahmen der Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung. Zwischen 2000 und 2008 war er Dozent für Arbeitsrecht an der Rheinischen Fachhochschule Köln. Er ist Mitautor einiger
EUROFORUM Fernlehrgänge. In den vergangenen Jahren war er zudem als freier Dozent für die Caritas Akademie, Integrata, die IAM Akademie und CompendiumPlus tätig. „Recht ist alles andere als
langweilig, denn darin geht es stets um Menschen, die Ziele erreichen möchten", beschreibt er sein Wissensgebiet. "Doch es genügt nicht, die rechtlichen Bestimmungen einfach nur zu kennen. Wie
beim Schachspiel wird man nicht durch Kenntnis der Regeln zum Könner, sondern erst dann, wenn es einem gelingt, die Spielregeln mit Leben zu erfüllen und zu wissen, wann man welches Instrument am
wirkungsvollsten einsetzt. Die Verknüpfung von juristischem Wissen mit praktischen und unterhaltsamen Fallbeispielen kennzeichnet deshalb die Methodik in meinen
Seminaren".
nächster Seminartermin: in Kürze
Teilnahmegebühr:
590,-- € zzgl. MwSt.