Seminare zu Ausbildungsthemen


Unsere Seminare Rechtswissen für die Ausbildung und Das Arbeitsrecht dualer Studenten wurden vollständig überarbeitet und erweitert. In diesem Seminarfeld geht es um das Schöpfen von Nachwuchskräften für das Unternehmen. Diese äußerst zukunftsentscheidende Aufgabe ist von größter Wichtigkeit für die kommenden Jahre und Jahrzehnte. Kreative und innovative Ausbildungsarbeit erhält in unseren Seminaren die arbeitsrechtlichen Werkzeuge für eine erfolgreiche und zukunftsweisende Gestaltung der Berufsausbildung im weitesten Sinne. 

Unsere Dozenten stellen nicht nur das Berufsbidlungsgesetz dar und erläutern dessen Fallstricke. Vielmehr werden die gesamten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Berufsausbildung behandelt. Von A wie Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz bis Z wie Zeugnis. 

Wir erläutern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für neuere Ausbildungskonzepte wie Teilzeitausbildung und Auslandsausbildung.

Unser Seminar zum Arbeitsrecht dualer Studenten widmet sich Rechtsfragen, die in vielen Unternehmen nicht richtig erkannt werden. Die rechtliche Stellung tausender Studenten wird häufig verkannt, mit der Folge, dass rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten wie Vertragsstrafen oder Rückzahlungsklauseln nicht oder nicht richtig genutzt werden. Wir zeigen, was geht und wie's geht!

Wussten Sie schon,... 

... dass Auszubildende, deren Ausbildung nach dem 30.06. des Jahres endet, Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub haben, also 12/12? 

...dass der Ausbildungsvertrag von Minderjährigen auch dann von beiden Elternteilen zu schließen ist, wenn diese geschieden sind?

... dass, das Ausbildungsverhältnis mit einer schwangeren Auszubildenden sich nicht automatisch verlängert?

... dass Rückzahlungsklauseln mit Studenten an dualen Hochschulen und Berufsakademien wirksam vereinbart werden können?

... dass die Probezeit durch eine Vereinbarung mit Studenten an dualen Hochschulen und Berufsakademien wirksam verlängert werden kann?

... dass Sie mit Studenten an dualen Hochschulen und Berufsakademien die Übernahme ausbildungsfremder Tätigkeiten vereinbaren können?