Abmahnung und Kündigung von Auszubildenden 

Rechtssicher rügen und beenden.

Ob unterlassener Berufsschulbesuch, häufige Unpünktlichkeit, ständige Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Arbeitsverweigerung, massenhafte Piercings und Tatoos, Beleidigungen oder schwerere Straftaten: die Liste von Umständen, die den Ausbildungsbetrieb über eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses nachdenken lassen, ist lang. Aber die von Gesetz und Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen für Kündigungen sind zahlreich und kompliziert. Denn Auszubildende genießen im deutschen Arbeitsrecht einen besonderen Kündigungsschutz. Aus diesem Grunde ist bei der Abmahnung und Kündigung von Ausbildungsverhältnissen eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten, damit diese Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen. 

  Gefahren drohen immer dann, wenn Abmahnungen oder Kündigungen wegen formeller oder inhaltlicher Mängel unwirksam sind und deshalb ihr Ziel verfehlen. Wird in einer Abmahnung etwa die genaue Beschreibung des vertragswidrigen Verhaltens nicht hinreichend präzise vorgenommen, entfaltet diese Abmahnung keine Wirkung. Eine Kündigung, die sich auf eine solche Abmahnung stützt, ist dann unwirksam. Schadenersatzansprüche des Auszubildenden oder teure arbeitsgerichtliche Prozesse sind damit vorprogrammiert. Ein unschöner Nebeneffekt ist dabei vielfach auch der Ansehensverlust der Personal- oder Ausbildungsleitung auf Seiten der verbleibenden Auszubildenden. 

Um diesen Risiken vorzubeugen benötigen Sie zum einen juristische Fachkenntnisse, zum anderen kommt es darauf an, diese im konkreten Einzelfall richtig und wirksam anwenden zu können und dabei auch Alternativen zur Kündigung treffsicher zu beherrschen. Unser Seminar vermittelt Ihnen dieses Know-How auf anschauliche Weise. Der Diskussion von Fallbeispielen aus dem Teilnehmerkreis wird genügend Raum gegeben, damit keine Fragen offen bleiben. Umfangreiche Arbeitsunterlagen mit zahlreichen Checklisten werden es Ihnen ermöglichen, die gewonnenen Erkenntnisse unmittelbar auf die betriebliche Praxis zu übertragen und erfolgreich anzuwenden. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Zielsetzungen durch den rechtssicheren Umgang mit Abmahnungen und Kündigungen komfortabler erreichen können. 

Inhalte: 

Die wichtigsten Regelungen des Kündigungsrechts, die jeder Ausbilder kennen sollte 

Vertretung der Vertragspartner - wer darf kündigen?

Die Form des Kündigungsschreibens

Der Inhalt der Kündigungserklärung - das muss hinein!

Die Angabe des Kündigungsgrundes - "was nicht drinnen steht, ist nicht passiert"

Wann gilt eine Kündigung als zugegangen?

Die Kündigung unter Bedingungen

Die Kündigung vor Arbeitsaufnahme

Die Kündigung während der Probezeit

Mängel in der Kündigung und deren Rechtsfolgen

Wann und wie der Betriebsrat bei der Kündigung von Auszubildenden zu beteiligen ist 

Die außerordentliche Kündigung von Auszubildenden

Kennzeichen einer außerordentlichen Kündigung

Was bedeutet "Vorliegen eines wichtigen Grundes" bei Kündigung durch den Betrieb?

Betriebsbedingte Gründe

Personenbedingte Gründe

Verhaltensbedingte Gründe

Wie Sie mit personenbedingten Kündigungen erfolgreich umgehen können

Besonderheiten bei der verhaltensbedingten Kündigung und Tipps für Praxis

Kündigung bei "Whistleblowing" durch Auszubildende? - Urteil des EGMR vom 21.7.2011

Zielsetzung und Funktion der Abmahnung

Wann sich eine Abmahnung anbietet

Über den Zusammenhang zwischen Abmahnung und Kündigung

Muss ich vor einer verhaltensbedingten Kündigung abmahnen?

Welcher Inhalt in das Abmahnschreiben gehört

Warum ein Mangel in der Abmahnung fatale Auswirkungen auf eine sich darauf stützende Kündigung haben kann

Wann die Abmahnung für die Wirksamkeit einer Kündigung entbehrlich ist

Was bedeutet "Vorliegen eines wichtigen Grundes" bei der Kündigung?

Einhaltung der 2-Wochen-Frist des § 626 II BGB und häufige "Tücken" der Praxis

Ausschluss, Beschränkung und Erweiterung des Kündigungsrechts

Verzicht und Verzeihung

Prozessuale Aspekte, die Sie im Vorfeld einer Kündigung von Azubis beachten sollten

Folgen unwirksamer Kündigungen und praxisbewährte Gegenstrategien

Kündigung in der Insolvenz und Kündigung wegen Berufswechsel oder Berufsaufgabe 

Kündigungsschutz besonderer Personengruppen in der Berufsausbildung

Kündigung von JAV- und Betriebsrats-Mitgliedern

Kündigung bei Schwangerschaft

Kündigung bei Schwerbehinderung

Kündigung bei Wehrpflichtigen 

Der Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung? - Auf diese Fallstricke müssen Sie achten!

Rechtliche Grundlagen von Aufhebungsverträgen

Vorteile aus Sicht des Ausbildungsbetriebs

Form des Aufhebungsvertrags: Post, Mail, SMS, Fax?

Wer kann den Aufhebungsvertrag wirksam unterschreiben?

Sozialrechtliche Folgen von Aufhebungsverträgen

Bedingte Aufhebungsverträge als Kündigungsersatz?

Anfechtung von Aufhebungsverträgen

Nicht-Beendigungsgründe 

Pflichten bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Pflichten des Ausbildungsbetriebs

Freizeitgewährung zur Arbeitssuche

Zeugniserteilung

Auskunftserteilung

Aushändigung der Arbeitspapiere

Pflichten des Auszubildenden

Rückgabe überlassener Gegenstände

Fortwirken der Verschwiegenheitspflicht 

Referent

Sami Negm-Awad 

Rechtsanwalt, Dozent und Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Rheinischen Fachhochschule Köln, der Industrie- und Handelskammer zu Köln sowie in verschiedenen Verbänden und Akademien. 

Rechtsanwalt Sami Negm-Awad studierte in Köln Rechtswissenschaft. Bereits Anfang der neunziger Jahre war er als Dozent u.a. für Arbeits- und Sozialrecht an der Fortbildungsakademie der Wirtschaft in Dresden, Jena, Köln und Aachen tätig. Er unterrichtete auch am Institut für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Hilden. Nach dem zweiten Staatsexamen gründete er in Köln eine Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Zivil-, Arbeits- und Strafrecht. Als Lehrbeauftragter und Prüfer für Arbeitsrecht ist er seit 1997 bei der Industrie- und Handelskammer zu Köln tätig. Dort vermittelt er auch seit Jahren die Rechtsgrundlagen im Rahmen der Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung. Zwischen 2000 und 2008 war er Dozent für Arbeitsrecht an der Rheinischen Fachhochschule Köln. Er ist Mitautor einiger EUROFORUM Fernlehrgänge. In den vergangenen Jahren war er zudem als freier Dozent für die Caritas Akademie, Integrata, die IAM Akademie und CompendiumPlus tätig.

„Recht ist alles andere als langweilig, denn darin geht es stets um Menschen, die Ziele erreichen möchten", beschreibt er sein Wissensgebiet. "Doch es genügt nicht, die rechtlichen Bestimmungen einfach nur zu kennen. Wie beim Schachspiel wird man nicht durch Kenntnis der Regeln zum Könner, sondern erst dann, wenn es einem gelingt, die Spielregeln mit Leben zu erfüllen und zu wissen, wann man welches Instrument am wirkungsvollsten einsetzt. Die Verknüpfung von juristischem Wissen mit praktischen und unterhaltsamen Fallbeispielen kennzeichnet deshalb die Methodik in meinen Seminaren". 

 

nächster Seminartermin: in Kürze

Teilnahmegebühr:

590,-- € zzgl. MwSt.(ab dem zweiten Teilnehmer pro Unternehmen gewähren wir einen Nachlass von 50 %)